Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand1/2018
Testimore GmbH Bruckstrasse 58 · D-72393 Burladingen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um einen Kaufmann handelt und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Abweichende Bedingungen des Verkäufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn wir die Lieferung des Verkäufers vorbehaltlos annehmen und entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners kennen.

§ 2 Preise / Zahlungsbedingungen
Der von uns in der Bestellung genannte Preis ist verbindlich. Die Verpackungskosten sind im Preis eingeschlossen. Sämtliche Rechnungen des Verkäufers haben die von uns angegebene Bestellnummer auszuweisen. Die Rechnung ist vom Verkäufer in dreifacher Ausfertigung zu erstellen und ihr ist eine Zweitschrift des Lieferscheins beizufügen. Wir bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Waren- und Rechnungserhalt, sowie erfolgreich durchgeführter Geräteüberprüfung, mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Es stehen uns die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch uns, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Das von uns bestellte Gerät (die bestellten Geräte) hat (haben) sich in komplettem, technisch und optisch einwandfreiem und gereinigten Zustand zu befinden. Alle zum Betrieb notwendigen Zubehörteile, sowie Hardware und Software auf Datenträger, mit den zugehörigen Lizenzen sind Gegenstand unserer Bestellung. Alle zugehörigen Bedienungsanleitungen sind ebenfalls Gegenstand des Kaufvertrages und sind vom Verkäufer mitzuliefern.

§ 3 Lieferfristen
Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Für den Fall, dass Schadensersatzansprüche von uns geltend gemacht werden, ist der Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat die bestellten Waren sorgfältig zu verpacken und an uns zu senden, dass die Waren während des Transports keinen Schaden nehmen. Sollte dies dem Verkäufer nicht möglich sein aufgrund der Größe oder des Gewicht der Ware, so hat er uns rechtzeitig darüber zu informieren, dass eine Abholung erfolgen soll. Die bestellten Waren sind in diesem Fall vom Verkäufer zu demontieren und zerlegt bzw. teilzerlegt, ebenerdig bereitzustellen. Der Verkäufer gewährleistet, dass das Handling bei der Abholung durch den Mitarbeiter der testimore GmbH alleine zu bewerkstelligen ist. Andernfalls hat der Verkäufer uns zu informieren und Helfer zur Ausbringung bereitzustellen. Sollte es bei der Ausbringung der Waren zu einem zeitlichen oder kostenmäßigen Mehraufwand kommen, der aufgrund mangelhafter Angaben des Verkäufers zustande gekommen ist, so trägt der Verkäufer die zusätzlichen Kosten hierfür.

§ 4 Lieferung
Im Falle der Rücklieferung mangelhafter Ware an den Verkäufer trägt dieser die Kosten und die Gefahr.

§ 5 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen des Verkäufers gegen uns wird ausgeschlossen. Eine solche Abtretung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 6 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schlussbestimmung/geltendes Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckklagen) sowie sämtlicher zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz in 72393 Burladingen, soweit der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden von Angeboten und Verträgen, sowie Fristsetzungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Die Vertragspartner genügen der Schriftformerfordernis auch durch die Versendung von Dokumenten per Email oder per Fax.

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